Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in der EU Verbraucher:innen eine klare, einfache Möglichkeit bieten, Verträge digital zu widerrufen – über einen gut sichtbaren „Widerrufs-Button“. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die bis spätestens 19. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt wird.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Sie sollten nicht nur „irgendwie“ einen neuen Button einbauen, sondern den Widerrufsprozess insgesamt kundenfreundlich, rechtssicher und operativ sauber aufsetzen.
Widerrufs-Button wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in der EU Verbraucher:innen eine klare, einfache Möglichkeit bieten, Verträge digital zu widerrufen – über einen gut sichtbaren „Widerrufs-Button“. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die bis spätestens 19. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt wird.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Sie sollten nicht nur „irgendwie“ einen neuen Button einbauen, sondern den Widerrufsprozess insgesamt kundenfreundlich, rechtssicher und operativ sauber aufsetzen.