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Kleingedrucktes

Allgemeine Geschäftsbedingungen von goldorange Lars Flick e.K. – Agentur für digitales Marketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und goldorange Lars Flick e.K.. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung [i.d.R. schriftlich bestätigtes Angebot] durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB’s ist nur dann gültig, wenn sie durch goldorange Lars Flick e.K. schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Datensicherheit und Inhalt der Daten

Der Auftraggeber stellt goldorange Lars Flick e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei. Es besteht seitens goldorange Lars Flick e.K. keine Überprüfungspflicht. Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt goldorange Lars Flick e.K. keinerlei Haftung. Für einen eventuellen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber aus dem Internet oder sonstigen Datenträgern wird keinerlei Haftung übernommen. Entsteht goldorange Lars Flick e.K. durch Datenträger vom Kunden/Auftraggeber ein Schaden (Viren etc.) behält sich goldorange Lars Flick e.K. das Recht vor, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. goldorange Lars Flick e.K. lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben. goldorange Lars Flick e.K. lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.

3. Zahlungsbedingungen

Durch goldorange Lars Flick e.K. erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum für goldorange Lars Flick e.K. bindend. Eine Vergütung der durch goldorange Lars Flick e.K. erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in Euro. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Bis zur Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages bleiben alle Rechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen Eigentum von goldorange Lars Flick e.K..

goldorange Lars Flick e.K. behält sich das Recht vor, auch ohne Nachfristsetzung den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Zahlungsverzug sind alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen bzw. Vereinbarungen hinfällig. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch durch goldorange Lars Flick e.K. ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen zulässig. goldorange Lars Flick e.K. behält sich das Recht vor, Anzahlungen in Höhe von 25% (brutto) der vereinbarten Vertragssumme unmittelbar nach Auftragserteilung zu erheben. Verträge mit einem Auftragswert von unter 500,00 EUR werden nur in Form von Vorkasse abgeschlossen. Bei vereinbarter monatlicher Ratenzahlung wird der aktuelle Zinsleitsatz erhoben. goldorange Lars Flick e.K. ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte abzutreten – ein besonderes Einverständnis des Auftraggebers ist dafür nicht erforderlich.

4. Aufträge, Verträge und Kündigungsfristen

Die Auftragserteilung gegenüber goldorange Lars Flick e.K. erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Der Vertrag tritt mit der Auftragserteilung [schriftlich] in Kraft. Verträge über Lieferungen und Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wartungsverträge haben eine Mindestvetragslaufzeit von einem Jahr. Die Kündigung muss schriftlich 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei goldorange Lars Flick e.K. vorliegen. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Vermittlung eines Domainnamen ist ausgeschlossen. Für den Umfang der von goldorange Lars Flick e.K. zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der zum Zeitpunkt der Leistung schriftlich erteilte Auftrag [i.d.R. bestätigtes Angebot] maßgebend. goldorange Lars Flick e.K. ist berechtigt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung zur Ausführung des Auftrages angestellte- und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen bzw. fachkundige Dritte heranzuziehen.

5. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

goldorange Lars Flick e.K. haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet goldorange Lars Flick e.K. nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 EURO.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet goldorange Lars Flick e.K. insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von goldorange Lars Flick e.K..

Bei eventuellen Mängeln an den von goldorange Lars Flick e.K. erbrachten Lieferungen und Leistungen besteht seitens des Auftraggebers das Recht auf Beseitigung des Mangels in einer angemessenen Frist. Ein Abzug in Geld von der vereinbarten Vergütung besteht nicht. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt goldorange Lars Flick e.K. keine Haftung. goldorange Lars Flick e.K. haftet nur für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Mitarbeiter. goldorange Lars Flick e.K. haftet für Schadenersatzansprüche [soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend entgegenstehen] außer bei grober Fahrlässigkeit durch goldorange Lars Flick e.K. bzw. seiner Mitarbeiter, einvernehmlich mit dem Auftragswert [lt. Angebot] für den einzelnen Schadensfall – unter einzelnen Schadensfall ist die Summe aller Schadenersatzansprüche des Auftraggebers zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte von goldorange Lars Flick e.K. bzw. seiner Mitarbeiter wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungen zu ausländischem Recht werden gesondert geregelt.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat goldorange Lars Flick e.K. unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass goldorange Lars Flick e.K. eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von goldorange Lars Flick e.K. und seiner Mitarbeiter beeinträchtigen könnte.

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht oder kommt er mit der Annahme bzw. Abnahme der von goldorange Lars Flick e.K. angebotenen Leistung in Verzug, so ist goldorange Lars Flick e.K. berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist goldorange Lars Flick e.K. berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen – mindestens jedoch die Hälfte des Netto-Auftragswertes.

Der Kunde versichert goldorange Lars Flick e.K., dass er zur Verwendung aller übergebenen Texte, Bilder, Medien etc. berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse der goldorange Lars Flick e.K. zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.

Stellt der Kunde nach Fristsetzung durch goldorange Lars Flick e.K. für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist goldorange Lars Flick e.K. darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt der Internetseiten insoweit im für den Kunden zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten. Tritt goldorange Lars Flick e.K. aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Kunde für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen goldorange Lars Flick e.K. die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ansprüche von goldorange Lars Flick e.K. auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Termine

Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von goldorange Lars Flick e.K. nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat goldorange Lars Flick e.K. nicht zu vertreten und berechtigen goldorange Lars Flick e.K., das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben goldorange Lars Flick e.K. wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

8. Abnahme

Bei Werkverträgen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, Teilabnahmen von wirtschaftlich abtrennbaren Werkteilen vorzunehmen. Unwesentliche Abweichungen von vertraglichen Vorgaben berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Leichte Fehler (z.B. Rechtschreibfehler) beeinträchtigen die Abnahme nicht, müssen aber von goldorange Lars Flick e.K. in angemessener Zeit behoben werden; mittlere Fehler, die keine sinnvolle Verwendbarkeit einzelner Teile des Ergebnisses ermöglichen, schließen lediglich den beanstandeten Teil von der Abnahme aus, sofern die übrigen Teile allein sinnvoll genutzt werden können.

Teilt goldorange Lars Flick e.K. dem Kunden die Fertigstellung einer Werkleistung in Textform mit und meldet der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung keine mehr als unerheblichen Mängel mit, gilt die Werkleistung als abgenommen.

Die Abnahme erfolgt durch eine Abnahmeerklärung innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige der Fertigstellung des (Teil-) Werkes. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die (Teil-) Leistung produktiv nutzt oder innerhalb einer ihm von goldorange Lars Flick e.K. gesetzten angemessenen Abnahmefrist keine wesentlichen Mängel anzeigt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Arbeitsergebnisse von goldorange Lars Flick e.K. daraufhin zu überprüfen, ob die bereitgestellte Leistung bzw. das Arbeitsergebnis mit den in der Spezifikation definierten Funktionalitäten übereinstimmt.

Hat die Leistung bzw. das Arbeitsergebnis die Abnahmetests bestanden, ist der Kunde auf  Verlangen verpflichtet, unverzüglich eine Abnahmeerklärung in Textform oder schriftlich abzugeben. Alle festgestellten Abweichungen oder Fehler werden unter Berücksichtigung gegebenenfalls nachträglich vereinbarter Änderungen unverzüglich als Mängel festgehalten. Die Mängelliste ist von Vertretern beider Vertragspartner gemeinsam einvernehmlich zu erstellen.

Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. goldorange Lars Flick e.K. kann zur Abnahme eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung oder das Arbeitsergebnis als abgenommen gilt. Die Parteien vereinbaren im Abnahmeprotokoll, wie und innerhalb welcher Zeit die Mängel zu beseitigen sind. Wird nichts anderes vereinbart, wird mit der Behebung dieser Mängel schnellstmöglich begonnen.

9. Rechte

goldorange Lars Flick e.K. gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

Eine weitergehende Nutzung als im Absatz zuvor beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. goldorange Lars Flick e.K. kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

10. Sonstige Bestimmungen

Gemäß Datenschutzgesetz verpflichtet sich goldorange Lars Flick e.K. zur Geheimhaltung sämtlicher übergebener Kundendaten.

goldorange Lars Flick e.K. darf den Kunden auf der eigenen Website (www.goldorange.com) oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. goldorange Lars Flick e.K. darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

goldorange Lars Flick e.K. ist auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der Webseite der goldorange Lars Flick e.K. und in Marketingunterlagen zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls bereit, bei der Erstellung einer Case Study mitzuwirken und nach Rücksprache einzelfallbezogen als Referenzansprechpartner zu fungieren.

Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf goldorange Lars Flick e.K. in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von goldorange Lars Flick e.K. verbunden werden.

11. Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von goldorange Lars Flick e.K. abzuwerben oder ohne Zustimmung von goldorange Lars Flick e.K. anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von goldorange Lars Flick e.K. der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von goldorange Lars Flick e.K..