B2C und B2B sehen im Checkout oft gleich aus. Rechtlich sind sie es nicht.
Ein Kunde bestellt im WooCommerce-Shop ein Produkt. Kurz darauf landet eine E-Mail im Postfach: „Ich möchte den Vertrag widerrufen.“ Für das Serviceteam beginnt die Suche. Welche Bestellung gehört dazu? Handelt es sich um einen Privatkunden oder um ein Unternehmen? Gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht? Muss eine Rückzahlung angestoßen werden oder liegt nur eine freiwillige Stornierung vor?
Viele mittelständische Shops haben genau an dieser Stelle gewachsene Abläufe. Das Formular liegt irgendwo auf der Website, Widerrufe kommen zusätzlich per E-Mail oder Telefon, und im Hintergrund müssen Shop, Zahlungsanbieter, Warenwirtschaft und Kundenservice zusammenarbeiten. Ein allgemeiner Kontaktweg ist aber nicht automatisch ein sauberer Widerrufsprozess.
Widerrufsformular bei B2C und B2B: Was Online-Shops jetzt beachten müssen
B2C und B2B sehen im Checkout oft gleich aus. Rechtlich sind sie es nicht.
Ein Kunde bestellt im WooCommerce-Shop ein Produkt. Kurz darauf landet eine E-Mail im Postfach: „Ich möchte den Vertrag widerrufen.“ Für das Serviceteam beginnt die Suche. Welche Bestellung gehört dazu? Handelt es sich um einen Privatkunden oder um ein Unternehmen? Gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht? Muss eine Rückzahlung angestoßen werden oder liegt nur eine freiwillige Stornierung vor?
Viele mittelständische Shops haben genau an dieser Stelle gewachsene Abläufe. Das Formular liegt irgendwo auf der Website, Widerrufe kommen zusätzlich per E-Mail oder Telefon, und im Hintergrund müssen Shop, Zahlungsanbieter, Warenwirtschaft und Kundenservice zusammenarbeiten. Ein allgemeiner Kontaktweg ist aber nicht automatisch ein sauberer Widerrufsprozess.