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Online-Recht
04.04.2017

Google Ads Kampagnen: OLG verbietet Werbung mit Namen von Mitbewerbern

Wer Google Ads Anzeigen schaltet in denen der Name des Mitbewerbers auftaucht, haftet ab jetzt für Verwechslungen. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am 31.03.2017 entschieden.

Google Ads: OLG verbietet Werbung mit Namen von Mitbewerbern

Darf ich in Google Ads den Namen eines Mitbewerbers als Keyword buchen? Diese Frage beschäftigt viele Unternehmen – insbesondere im stark umkämpften Wettbewerb. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) hat hierzu klare Grenzen aufgezeigt: Die Verwendung fremder Marken- oder Unternehmensnamen in Google Ads kann unzulässig sein.

Worum ging es im Verfahren?

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen den Namen eines Mitbewerbers als Keyword für Google Ads genutzt. Nutzer, die gezielt nach diesem Wettbewerber suchten, erhielten eine Anzeige des konkurrierenden Unternehmens.

Das OLG bewertete diese Vorgehensweise als unzulässig, wenn beim Nutzer der Eindruck entstehen kann, es bestehe eine wirtschaftliche Verbindung zwischen den Unternehmen oder wenn die Herkunft der beworbenen Leistung nicht klar erkennbar ist.

Was bedeutet das für Google Ads Kampagnen?

Grundsätzlich ist Keyword Advertising ein zulässiges Instrument im Online-Marketing. Kritisch wird es jedoch dann, wenn:

  • ein geschützter Markenname verwendet wird,
  • die Anzeige keine klare Abgrenzung zum Markeninhaber erkennen lässt,
  • oder eine Irreführung der Nutzer möglich ist.

Entscheidend ist also nicht nur das gebuchte Keyword, sondern vor allem die Gestaltung der Anzeige.

Warum ist die Abgrenzung so wichtig?

Suchende, die einen konkreten Unternehmens- oder Markennamen eingeben, haben in der Regel eine klare Erwartungshaltung. Wird ihnen stattdessen eine Anzeige eines Wettbewerbers ausgespielt, kann dies als gezielte Umleitung gewertet werden.

Merksatz: Je stärker die Suchanfrage auf eine konkrete Marke abzielt, desto höher ist das rechtliche Risiko bei fremder Nutzung.

Markenrecht und Google Ads: Wo liegt die Grenze?

Im Markenrecht kommt es darauf an, ob durch die Anzeige die sogenannte „Herkunftsfunktion“ der Marke beeinträchtigt wird. Nutzer müssen eindeutig erkennen können, von welchem Unternehmen das beworbene Angebot stammt.

Ist diese Transparenz nicht gegeben, kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen.

Welche Risiken bestehen für Unternehmen?

  • Abmahnungen durch Mitbewerber
  • Unterlassungsansprüche
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten
  • Imageverlust

Gerade im B2B-Umfeld oder bei stark positionierten Marken kann eine aggressive Keyword-Strategie schnell juristische Folgen haben.

Fazit: Google Ads strategisch – und rechtlich sauber – einsetzen

Google Ads bietet enorme Chancen zur Sichtbarkeit. Wer jedoch mit Marken- oder Unternehmensnamen von Mitbewerbern arbeitet, sollte sich der rechtlichen Grenzen bewusst sein. Eine sorgfältige Kampagnenstrategie schützt vor unnötigen Risiken.

Sie möchten Ihre Google Ads Kampagnen strategisch prüfen lassen? Wir unterstützen Sie bei Struktur, Ausrichtung und sauberer Umsetzung Ihrer Performance-Marketing-Maßnahmen.

FAQ: Google Ads und Mitbewerbernamen

Darf ich den Namen eines Mitbewerbers als Google Ads Keyword buchen?

Das kann rechtlich problematisch sein, insbesondere wenn es sich um eine geschützte Marke handelt und Nutzer über die Herkunft des Angebots getäuscht werden könnten.

Ist Keyword Advertising grundsätzlich erlaubt?

Ja, grundsätzlich ist Keyword Advertising zulässig. Entscheidend ist jedoch, dass keine Irreführung oder Markenrechtsverletzung vorliegt.

Was passiert bei einer Markenrechtsverletzung?

Es drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und gegebenenfalls gerichtliche Verfahren.

Wie kann ich rechtliche Risiken bei Google Ads minimieren?

Durch eine klare Abgrenzung in der Anzeige, transparente Kommunikation und im Zweifel rechtliche Prüfung vor Kampagnenstart.

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