Online-Recht
25.10.2012

Wie Sie als Facebook-Seitenbetreiber einer Abmahnung entgehen

Haften Sie als Betreiber einer Facebook-Fanseite für einen Rechtsverstoß eines Nutzers? Nicht grundsätzlich... sofern Sie ihn nicht ignorieren. Erst im Juli 2012 bestätigte ein deutsches Gericht die Haftung des Betreibers einer Facebook-Seite für urheberrechtlich geschütztes Bild, das ein anderer User auf seine Fanseite hoch geladen hatte (vgl. Landgerichts Stuttgart, Az. 17 O 303/12 vom 20.07.2012). Entsprechend groß war die Medienaufmerksamkeit und die Panik bei Privatpersonen und Unternehmen, die im Social Web aktiv sind.

Haften Sie als Betreiber einer Facebook-Fanseite für einen Rechtsverstoß eines Nutzers?

Nicht grundsätzlich… sofern Sie ihn nicht ignorieren.

Erst im Juli 2012 bestätigte ein deutsches Gericht die Haftung des Betreibers einer Facebook-Seite für urheberrechtlich geschütztes Bild, das ein anderer User auf seine Fanseite hoch geladen hatte (vgl. Landgerichts Stuttgart, Az. 17 O 303/12 vom 20.07.2012). Entsprechend groß war die Medienaufmerksamkeit und die Panik bei Privatpersonen und Unternehmen, die im Social Web aktiv sind. Doch auch dieses jüngste Urteil bringe keine neuen rechtlichen Erkenntnisse, so der Social-Media-Rechtsexperte und Buchautor (“Social Media Marketing & Recht”) Thomas Schwenke. Seiteninhaber könnten weiterhin nur für Inhalte Dritter auf ihrer Fanseite haftbar gemacht werden, wenn sie auch nach Kenntnis auf dessen Rechtswidrigkeit nicht angemessen reagieren. Konkret heißt das: Werden Seiteninhaber über den Inhalt oder gar den Rechtsverstoß des Inhalts auf ihrer Facebook Fanseite informiert, ignorieren diesen aber, dann tragen sie einen eigenen Beitrag zu der Rechtsverletzung bei, und könnten dafür theoretisch rechtlich in Anspruch genommen werden. So war es auch im oben skizzierten Fall, so Schwenke.

Rechtsanwalt Thomas Schwernke empfiehlt daher, sich an folgende Grundsätze zu halten:

  • Stellen Sie die regelmäßige Kontrolle Ihres Posteingangs sicher, um Hinweise zu Rechtsverstößen auf Ihrer Facebook-Seite nicht zu übersehen. Falls sich ein Urheber bei Ihnen melden, nehmen Sie den Hinweis auf den möglichen Rechtsverstoß ernst.
  • Kommentieren oder “liken” Sie keine Nutzerbeiträge, die möglicherweise einen Rechtsverstoß darstellen könnten. In solchen Fällen, sei es besser den Beitrag zu entfernen oder schlicht nicht auf ihn zu reagieren.
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