Online-Recht
21.08.2012

Speichern und Nutzen personenbezogener Kundendaten für Werbezwecke - ab 1. September gilt neue Datenschutzregelung

Die Übergangsfrist der bereits 2009 beschlossenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) endet am 31. August. Somit gilt zum 1. September beim Speichern und Nutzen personenbezogener Kundendaten für Werbezwecke eine dokumentierte Zustimmung für alte und neue Kunden.

Die Übergangsfrist der bereits 2009 beschlossenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) endet am 31. August. Somit gilt zum 1. September beim Speichern und Nutzen personenbezogener Kundendaten für Werbezwecke eine dokumentierte Zustimmung für alte und neue Kunden.

Die wichtigsten Änderungen, und was es ab September zu beachten gilt, werden bei media-treff.de noch einmal zusammengefasst.

Wie Sie zukünftig datenschutzkonform Daten für E-Mail Newsletter, Onlineshops oder personalisierte Mailings erheben, speichern und nutzen können, erläutert Ihnen Lars Flick – als Inhaber der Agentur goldorange – gern in einem persönlichen Gespräch.

UPDATE: Lesen Sie in unserem neuen Blog-Artikel “Neuer Beitrag in unserem Online-Marketing-Blog zum Thema DSGVO und Website-Tracking” mehr zum Thema DSGVO und was die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Herausforderungen mit sich bringt.

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