Abmahnung wegen Einbindung von Google Fonts
Seit einigen Wochen werden immer mehr Webseitenbetreiber oder Betreiber von Online-Shops abgemahnt, weil sie Google Fonts oder andere externe Inhalte auf ihrer Website eingebunden haben. Diese Abmahnungen richten sich gegen Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Privatpersonen.
Natürlich sind wir keine Rechtsanwälte – können hier demnach auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Teilen aber gerne unser Wissen und stehen Ihnen auch mit besten Gewissen für Rückfragen zur Verfügung.
Was sind Google Fonts und wie prüfen Sie Ihre Website?
Insbesondere in Bezug auf das Thema Google Fonts, also die von Google bereitgestellten und frei verfügbaren Schriften, herrscht akute Abmahngefahr. Sind die verwendeten Schriftarten heruntergeladen und lokal auf Ihrem Server gespeichert, werden keine Daten an Google gesendet und Sie sind auf der sicheren Seiten. Nutzen Sie die Google Fonts allerdings remote, das heißt sind diese nicht lokal auf Ihrem Server gespeichert, werden automatisch personenbezogene Daten Ihrer Website Besucher an Google übermittelt. Da Sie für den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Website Besucher zuständig sind, sollten Sie unbedingt entsprechend reagieren und Ihre verwendeten Google Fonts lokal einbinden.
Prüfen Sie hier direkt, ob Sie durch den Einsatz von Google Fonts auf Ihrer Website von der Abmahnwelle gefährdet sind.
Tipp: prüfen Sie am besten auch mehrere Unterseiten auf denen unterschiedliche Inhalte dargestellt bzw. eingebunden werden. Am besten auch eine Seite, auf der ein Formular eingebunden ist.
Außerdem noch der Hinweis, dass auch externe Services wie z.B. Widgets oder Plugins, die auf Ihrer Website eingebunden sind, Google Fonts nutzen können. Um sicher zu stellen, dass die Google Fonts hierbei korrekt eingebunden wurden, sollten Sie sich direkt an die entsprechenden externen Dienstleister wenden, der die Website erstellt hat bzw. technisch betreut.
Sollten auf Ihrer Website Google Fonts eingebunden sein und Sie sind sich nicht sicher, ob diese extern oder doch lokal auf Ihrem Webserver gespeichert sind, kontaktieren Sie uns gerne! Möglicherweise können wir Ihnen schnell und unkompliziert helfen, die von Ihnen verwendeten Schriften datenschutzkonform einzubinden.
Nutzung von Google Fonts innerhalb Google reCAPTCHA
Das Google reCAPTCHA wird auf Websites häufig für verschiedene Formulare zur Abwehr von Spam-Anfragen verwendet. Der von Google kostenlos bereitgestellte Dienst lässt sich recht einfach integrieren und prüft, ob das Ausfüllen eines Formulars von einem Menschen oder ggf. von einem Computerprogramm durchgeführt wird.
Die indirekte Einbindung einer Google Font über Google reCAPTCHA kann genauso zu einer entsprechenden Abmahnung führen. Sollten Sie aktuell Google reCAPTCHA nutzen, prüfen Sie auch hier dringend, ob auf Grund von verwendeten Google Fonts eine Abmahngefahr besteht. Auch hierbei unterstützen wir Sie jederzeit gerne!
Gibt es eine Alternative zu Google reCAPTCHA?
Sollten Sie grundsätzlich auf den Google reCAPTCHA Dienst verzichten wollen, um Ihr Abmahnrisiko zu minimieren und gleichzeitig weiterhin vor Spam-Nachrichten geschützt zu sein, sprechen Sie uns gerne an! Wir von goldorange haben eine alternative Lösung – auf Basis eines sogenannten Honeypots entwickelt. Unsere Lösung ist nicht nur datenschutzrechtlich unbedenklich – sie funktioniert so gut, dass sogar einige unserer Kunden diese Lösung erfolgreich zur Spamabwehr nutzen. Unsere eigene programmierte Lösung erlaubt es, Formulare ohne Google reCAPTCHA auf der Website zu integrieren. Dabei bekommen Sie, falls ein Kunde das Formular ausfüllt, alle entsprechenden Formulareingaben per E-Mail zugesendet. Sie sehen außerdem auf einen Blick, ob es sich bei dem Formular um Spam handelt oder nicht.
Berechtigte Abmahnung oder doch nur wieder eine von diesen Abmahnwellen?
Das können wir rechtsverbindlich leider nicht sagen – auch nicht, inwieweit Privatpersonen oder Anwälte systematisch nach Webseiten mit dynamischen Google-Schriften gesucht haben, um sich am Ende zu bereichern. Das gilt es sicherlich noch einmal an anderer Stelle rechtlich zu prüfen. Denn unter Umständen haben sich die Abmahner dadurch selbst strafbar gemacht.
“Danke Wang Yu” – Warum wir Datenschutz mehr Aufmerksamkeit schenken müssen!
Die Abmahnwelle, die durch unterschiedliche Kanzleien und meistens im Auftrag von Namen wie Wang Yu, Loris Bachert, Martin Ismael und Co. losgetreten wurde, zeigt, dass Webseiten– und Onlineshop-Betreiber dem Thema Datenschutz noch mehr Aufmerksamkeit entgegen bringen müssen! Da ist es auch egal wie groß oder klein die Website ist. Verharmlosen darf man das eigentliche Problem nicht.
So raten auch wir dazu, zu hinterfragen, wie datenschutzkonform die eigene Website oder der Onlineshop aufgebaut ist. Dürfen alle externen Datenquellen für Nutzer ungefragt eingebunden werden oder muss hier ein Einverständnis aktiv vom Nutzer über ein Cookie-Consent-Tool eingeholt werden? Welche Dienste kommen überhaupt zum Einsatz?
Das erklärt sich mitunter nicht von selbst und auch Web-Entwickler kümmert das mitunter wenig – zumal häufig Vorgaben von Auftraggebern hierzu fehlen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schalten Sie am besten direkt einen Datenschutzbeauftragten oder einen auf IT spezialisierten Anwalt ein, der verlässlich prüft, ob u.a. die Einbindung von externen Inhalten datenschutzkonform vorgenommen wurde bzw. ob personenbezogene Nutzerdaten auch datenschutzkonform erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Prüfen Sie in jedem Fall – neben der Einbindung von Google Fonts – in wie weit redaktionelle Inhalte aus externen Quellen z.B. YouTube Videos, Social Media Posts oder Google Maps Karten über iFrames auf Ihrer Website eingebunden werden und ob die Einbindung datenschutzkonform ist!