Cookie-Hinweise auf Webseiten: Pflicht oder Übel für Webseiten- und Onlineshop-Betreiber?
Jeder hat diese Hinweise schon einmal auf einer Website oder Shop gesehen. Mitunter verdecken sie wichtige Inhalte oder gar die Navigation. Schnell verärgern sie auch den einen oder anderen Nutzer. Aber ganz sicher will kein Website-Betreiber damit nerven. Es gibt klare Cookie-Richtlinien und die gelten für alle, die auf Ihrer Website oder Shops Cookies verwenden.
Sie sind dazu da, Nutzer wiederzuerkennen und ihnen den Besuch auf einer Website zu erleichtern, etwa dadurch dass der Nutzer seine Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch neu eingeben muss. Über Cookies kann auch erkannt werden, was der Nutzer bereits gekauft hat oder welche Artikel er sich angesehen hat.
Wie sieht die Rechtslage zu Cookies in Deutschland aus?
Von der EU gibt es eine sog. Cookie-Richtlinie (2009/136/EG), nach welcher ein Websitenutzer bereits vor dem Setzen eines Cookies seine ausdrückliche Zustimmung dazu geben muss. Daneben sollte er „klar und umfassend“ darüber informiert worden sein, dass Cookies gesetzt werden und welche Daten darin gespeichert werden.
Diese EU Cookie-Richtlinie ist eigentlich nicht bindend, da sie eben “nur” eine “Richtlinie” darstellt. Die Umsetzung erfolgt auf EU-Länderebene und gilt somit nicht in Deutschland. Hier greift wiederum § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG). Hierin wird bestimmt, dass der Nutzer zu unterrichten und auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. Das kann dann ganz einfach in einer Datenschutzerklärung erfolgen.
Hier ein paar Links auf denen beschreiben wird, wie Webseiten- und Onlineshop-Betreiber in Deutschland mit dem Thema Cookie umgehen sollten und für welche Medien welche Regeln gelten: