Wie lässt sich Google Analytics datenschutzkonform einbinden?
Lesetipp
03.05.2017

Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Wer als Websitebetreiber die Webcontrolling-Software Google Analytics einsetzt oder einsetzen möchte, sollte die Regelungen zum Datenschutz beachten, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat eine datenschutzkonforme Lösung erarbeitet.

Wie lässt sich Google Analytics datenschutzkonform einbinden?

Um zu überprüfen ob SEO Maßnahmen wirklich greifen, empfiehlt es sich, diese entsprechend zu analysieren. Sehr häufig kommt hier das Tool Google Analytics zum Einsatz – schon allein, weil es kostenlos ist und durch seinen Umfang sowie die intuitive Funktionsweise punktet.
Über diese Website-Analyse-Tool kann zum Beispiel herausgefunden werden, wie hoch die Absprungrate ist oder wie viele Besucher Ihre Seiten gefunden und aufgerufen haben. Es erlaubt sogar eine umfassende Datenauswertung in Echtzeit. Die Funktionen von Google Analytics – egal ob in Version GA3 oder GA4 sind für Suchmaschinenoptimierung sehr hilfreich.

Aber: wer als Websitebetreiber die Webanalyse-Software Google Analytics einsetzt oder einsetzen möchte, sollte die Regelungen zum Datenschutz beachten, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Google Analytics und Datenschutz schließen sich nicht zwingend aus.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat eine datenschutzkonforme Lösung erarbeitet. Hier finden Sie konkrete Hinweise zur Nutzung und dem Einsatz von Google Analytics.
Google Analytics – Hinweise für Webseitenbetreiber in Hamburg

Die Google Inc. hat die Zertifizierung nach dem aktuellen EU-US-Privacy Shield durchgeführt. (Stand: Februar 2017).

Grundsätzlich gilt es beim Einsatz von Google Analytics zu beachten:

  • das ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abgeschlossen wurde
  • ein Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt bzw. auf der eigenen Website sichtbar eingebunden ist.
  • Betroffene bzw. Besucher der Website ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird – hier muss auch eine technische Lösunge her
  • IP-Adressen von Besuchern nur anonymisiert erfasst werden. Sollte das bisher nicht erfolgt sein, müssen Altdaten gelöscht werden.
    Update: in GA4 muss die Anonymisierung nicht extra konfiguriert bzw. eingestellt werden.
  • Das Setzten von Cookies – also auch das Tracking von Nutzer akzeptiert werden muss.

Gern informieren wir Sie weiterführend zum Einsatz von Web-Analyse-Software zur Erstellung von Statistiken über die Nutzung und die Nutzer Ihrer Webseiten. Sprechen Sie uns an!

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