Die auf dieser Webseite eingesetzten Techniken werden durch aktuelle Browser besser unterstützt. Die Darstellung, Funktionalität und Performance wird drastisch verbessert.
Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und den besten Komfort auf dieser Seite.
Weitere Informationen können Sie hier erfahren.
- 04.04.2017
- Online-Recht
- SEM
- Suchmaschinenmarketing
Google Ads Kampagnen: OLG verbietet Werbung mit Namen von Mitbewerbern
Mit diesem Wortleut begründet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht seine Entscheidung, wenn Wettbewerber in Google-Adword-Kampagnen eine geschützte Unternehmensbezeichnung verwenden.
Grundsätzlich ist bei der Verwendung von Markennamen oder Unternehmensbezeichnungen in Google Anzeigen Vorsicht geboten. Hier sollte die aktuelle Rechtslage bekannt sein.
Bei der Verwendung von Suchwörtern für Adwords-Anzeigen sieht das schon wieder anders aus. Laut eines BGH-Urteils ist bei der AdWords-Werbung grundsätzlich auch die Verwendung fremder Markennamen als Keyword erlaubt. (BGH, Urteil vom 27.Juni 2013, Az.: I ZR 53/12)
Die Verwendung von fremden Markennamen in den Keywords bei Google AdWords ist dann zulässig, wenn:
- die geschaltete Anzeige sichtbar von der Trefferliste getrennt angezeigt und besonders gekennzeichnet wird (was ja bei Adwords der Fall ist) und
- die Anzeige selbst den fremden Markennamen nicht im Text oder Bild enthält und auch sonst keine inhaltliche Verbindung zu dem fremden Markennamen oder einem Produkt des Markeninhabers hergestellt wird.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen!
Senden Sie uns ein paar Infos und wir vereinbaren einen Termin am Telefon oder vor Ort für ein erstes Gespräch.
Kostenlos und unverbindlich.