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| Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und goldorange GbR. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung [i.d.R. schriftlich bestätigtes Angebot] durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB's ist nur dann gültig, wenn sie durch goldorange GbR schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
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| 2. Datensicherheit und Inhalt der Daten
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| Der Auftraggeber stellt goldorange GbR von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei. Es besteht seitens goldorange GbR keine Überprüfungspflicht. Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt goldorange GbR keinerlei Haftung. Für einen eventuellen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber aus dem Internet oder sonstigen Datenträgern wird keinerlei Haftung übernommen. Entsteht goldorange GbR durch Datenträger vom Kunden/Auftraggeber ein Schaden (Viren etc.) behält sich goldorange GbR das Recht vor, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. goldorange GbR lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben. goldorange GbR lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.
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| Durch goldorange GbR erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum für goldorange GbR bindend. Eine Vergütung der durch goldorange GbR erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in Euro. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Bis zur Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages bleiben alle Rechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen Eigentum von goldorange GbR.
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| goldorange GbR behält sich das Recht vor, auch ohne Nachfristsetzung den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Zahlungsverzug sind alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen bzw. Vereinbarungen hinfällig. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch durch goldorange GbR ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen zulässig. goldorange GbR behält sich das Recht vor, Anzahlungen in Höhe von 25% (brutto) der vereinbarten Vertragssumme unmittelbar nach Auftragserteilung zu erheben. Verträge mit einem Auftragswert von unter 500,00 EUR werden nur in Form von Vorkasse abgeschlossen. Bei vereinbarter monatlicher Ratenzahlung wird der aktuelle Zinsleitsatz erhoben. goldorange GbR ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte abzutreten - ein besonderes Einverständnis des Auftraggebers ist dafür nicht erforderlich.
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| 4. Aufträge, Verträge und Kündigungsfristen
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| Die Auftragserteilung gegenüber goldorange GbR erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Der Vertrag tritt mit der Auftragserteilung [schriftlich] in Kraft. Verträge über Lieferungen und Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wartungsverträge haben eine Mindestvetragslaufzeit von drei Jahren. Die Kündigung muss schriftlich 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei goldorange GbR vorliegen. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Vermittlung eines Domainnamen ist ausgeschlossen. Für den Umfang der von goldorange GbR zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der zum Zeitpunkt der Leistung schriftlich erteilte Auftrag [i.d.R. bestätigtes Angebot] maßgebend. goldorange GbR ist berechtigt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung zur Ausführung des Auftrages angestellte- und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen bzw. fachkundige Dritte heranzuziehen.
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| 5. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
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| goldorange GbR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet goldorange GbR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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| Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 EURO.
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| Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet goldorange GbR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
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| Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von goldorange GbR.
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| Bei eventuellen Mängeln an den von goldorange GbR erbrachten Lieferungen und Leistungen besteht seitens des Auftraggebers das Recht auf Beseitigung des Mangels in einer angemessenen Frist. Ein Abzug in Geld von der vereinbarten Vergütung besteht nicht. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt goldorange GbR keine Haftung. goldorange GbR haftet nur für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Mitarbeiter. goldorange GbR haftet für Schadenersatzansprüche [soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend entgegenstehen] außer bei grober Fahrlässigkeit durch goldorange GbR bzw. seiner Mitarbeiter, einvernehmlich mit dem Auftragswert [lt. Angebot] für den einzelnen Schadensfall - unter einzelnen Schadensfall ist die Summe aller Schadenersatzansprüche des Auftraggebers zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte von goldorange GbR bzw. seiner Mitarbeiter wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungen zu ausländischem Recht werden gesondert geregelt.
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| 6. Pflichten des Auftraggebers
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| Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat goldorange GbR unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass goldorange GbR eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von goldorange GbR und seiner Mitarbeiter beeinträchtigen könnte. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht oder kommt er mit der Annahme bzw. Abnahme der von goldorange GbR angebotenen Leistung in Verzug, so ist goldorange GbR berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist goldorange GbR berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen - mindestens jedoch die Hälfte des Netto-Auftragswertes.
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| Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von goldorange GbR nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
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| Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat goldorange GbR nicht zu vertreten und berechtigen goldorange GbR, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben goldorange GbR wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
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| goldorange GbR gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als im Absatz zuvor beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
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| Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. goldorange GbR kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
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| Gemäss Datenschutzgesetz verpflichtet sich goldorange GbR zur Geheimhaltung sämtlicher übergebener Kundendaten.
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| goldorange GbR darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. goldorange GbR darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
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| Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
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| Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
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| Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
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| Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von goldorange GbR.
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